AZWV Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein und die AZWW (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) sind zwei Instrumente, die der Bundesagentur für Arbeit, nach der Umstrukturierung des 3. Sozialgesetzbuches zur Verfügung stehen. Diese Neuordnung wurde vorgenommen, weil man sich so eine Qualitätsverbesserung, sowie mehr Wettbewerb im Bereich der beruflichen Weiterbildung erhofft. Die erste Umsetzung der Gesetzesänderung erfolgte am 1. Januar 2003 mit dem Bildungsgutschein, die zweite Neuerung erfolgte am 1. Januar 2006 in Form der AZWW.
Der Bildungsgutschein
Die Bundesagentur für Arbeit stellt einen Bildungsgutschein, basierend auf dem 3. SGB aus. Dieser bescheinigt dem Arbeitsuchenden oder Interessenten eine Kostenübernahme für einen Lehrgang, die benötigten Lehrmittel, eventuell gebrauchte Arbeitskleidung, sowie unter Umständen entstehende Umlagen bei Zwischen- und Abschlussprüfungen. Ebenso werden dem Inhaber eines Bildungsgutscheins die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Bildungsstätte erstattet. Falls die berufliche Weiterbildung erfordert, dass man fern der Wohnung übernachtet, werden die Kosten für An- und Abfahrt, sowie eine monatliche Fahrt zu Familie, Kind oder Partner ebenso übernommen. Darüber hinaus besteht in der beruflichen Fortbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Der Bildungsgutschein beinhaltet aber auch das Ziel der Weiterbildungsmaßnahme und die Lehrgangsdauer. Möglicherweise kann der Bildungsgutschein regional beschränkt sein. Außerdem hat er eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten, das heißt der Antragsteller hat ein Vierteljahr Zeit sich einen geeigneten Träger einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme zu suchen.
Jedoch müssen sowohl der Antragsteller, um in den Besitz eines Bildungsgutscheines zu kommen, als auch der Anbieter der Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung, um seinen Lehrgang durch die Bundesagentur für Arbeit fördern zu lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Der Antragsteller muss zuvor durch die Agentur für Arbeit beraten worden sein. Diese hat die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft und als sinnvoll empfunden, da so beispielweise nach erfolgreicher Beendigung der Maßnahme eine berufliche Wiedereingliederung erfolgen kann. Oder aber eine Weiterbildung kann nachweislich drohende Arbeitslosigkeit abwenden. Ein weiteres Beispiel, dass die Vergabe eines Bildungsgutscheins rechtfertigt, ist ein fehlender Berufsabschluss, der über einen Fernlehrgang nachgeholt werden soll.
Allerdings zieht die Agentur für Arbeit die allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt mit in ihre Betrachtungen ein, das heißt sie kann sich unter Umständen weigern, dem Antragsteller einen Bildungsgutschein auszuhändigen, wenn sie andere Maßnahmen für effizienter oder kostengünstiger hält. Dies kommt auch immer häufiger vor, da die Vergabe sehr teuer ist. Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie einen Bildungsgutschein nicht einklagen können, da kein Rechtsanspruch auf denselben besteht. Die Ausstellung liegt viel mehr im Ermessen der örtlichen Agentur für Arbeit.
Anbieter von beruflichen Weiterbildungen, sowie deren angebotene Lehrgänge, müssen eine Zulassung auf Grundlage des 3. SGB haben. An dieser Stelle findet dann die AZWW ihre Anwendung.
AZWW
Vor dem 1. Januar 2006 würden Maßnahmenträger und ihre angebotenen Lehrgänge von der regionalen Bundesagentur für Arbeit zugelassen und für förderungswürdig erklärt. Die Behörde prüfte die Qualität der Anbieter durch einen eigenen Anforderungskatalog. Dies ist nun nicht mehr der Fall, da eine Zulassung nur noch über sogenannte Zertifizierungsstellen erfolgt, die auf Grundlage der §§ 84-86 des 3. Sozialgesetzbuches prüfen, ob die Anbieter sich an die gesetzlichen Standards halten. Dann wird der Maßnahmenträger gemäß AZWW zertifiziert und seine Lehrgänge können durch die Bundesagentur für Arbeit mit Hilfe des Bildungsgutscheins gefördert werden. Die überregionalen Zertifizierungsstellen werden wiederum von den Agenturen für Arbeit zugelassen. Eine Übersicht der zugelassenen Träger und deren angebotene Lehrgänge finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Agentur für Arbeit.
Wenn der Besitzer eines Bildungsgutscheins nun einen zugelassenen Wunschträger und eine zertifizierte Maßnahme gefunden hat, legt er den Bildungsgutschein beim Anbieter des Lehrgangs vor. Wenn der Träger den Gutschein und alle benötigten Formulare ausgefüllt hat, muss der Inhaber des Bildungsgutscheines diesen vor Maßnahmeantritt wieder bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit vorlegen. Diese prüft dann noch einmal, ob die Ziele des Bildungsgutscheins mit der Maßnahme erfüllt werden und ob die Voraussetzungen des Bewerbers genügen, um die Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich zu absolvieren.
Sind diese Bedingungen nicht, oder nur teilweise erfüllt, kann die Bundesagentur für Arbeit ihre Kostenzusage verweigern. Nach etwaiger Korrektur seitens des Maßnahmenträgers und des Weiterbildungsinteressenten kann die Behörde aber auch nachträglich ihre Zustimmung geben. Generell ist es bei diesem Prozess wichtig, dass man die benötigten Formulare zeitnah bei den entsprechenden Stellen einreicht, da nur so entsprechende Korrekturen möglich sind und die berufliche Weiterbildung nicht an bürokratischen Formalitäten scheitert.
Der Bildungsgutschein gibt also dessen Besitzer die Möglichkeit, sich selbst für eine Maßnahme zu entscheiden, so fern diese zugelassen ist. Dies führte zu einem erheblichen Wettbewerb seitens der Anbieter im Bereich der beruflichen Weiterbildung und einer damit verbundenen Qualitätsverbesserung.
Bevor die AZWW in Kraft trat, gestaltete sich die Suche nach einem Anbieter für den Inhaber eines Bildungsgutscheines allerdings etwas schwierig, da noch keine bundeseinheitlichen Standards galten und vielen oft der Überblick in Bezug auf die Angebote fehlte. Nach Einführung des AZWW können die Bildungsinteressenten zumindest sicher sein, dass die angebotenen Lehrgänge den gesetzlichen Standards entsprechen. Außerdem hat sich im Laufe der letzten Jahre die Informationspolitik der Maßnahmenträger massiv geändert, beispielsweise in Form von Internetauftritten.





