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Bildungsscheck NRW


Was ist der Bildungscheck NRW?

Weiterbildung sollte einen festen Bestandteil im Leben eines jeden Arbeitnehmers haben, denn nur mit entsprechenden Qualifikationen kann man den stets steigenden Anforderungen gerecht werden. Um beruflich aufzusteigen, aber auch zur Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes ist die eigene Weiterbildung ganz entscheidend. Der Bildungscheck des Landes Nordrhein-Westfalen versucht nun, Arbeitnehmer zur beruflichen Weiterbildung zu animieren. Mit diesem Bildungscheck haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, immerhin bis zur Hälfte ihrer Ausgaben für die berufliche Weiterbildung zurückzubekommen. Die maximale Förderung von 500 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Das Geld für den Bildungscheck stammt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Das Besondere am Bildungscheck NRW ist, dass diesen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Betriebe in Anspruch nehmen können, um Qualifizierungen ihrer Mitarbeiter zu finanzieren.
Der Bildungscheck des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein beliebtes Fördermittel für Weiter- beziehungsweise Fortbildungen, der allerdings auch nur im Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig ist. Dies bedeutet, dass der Antragsteller entweder seinen Wohnsitz oder den Sitz seiner Arbeitsstelle in diesem Bundesland haben muss.
Eingeführt wurde der Bildungscheck im Jahr 2006; seitdem wurden der Bildungscheck und seine Voraussetzungen sowie Gesetzmäßigkeiten zahlreichen Änderungen unterworfen.

Voraussetzungen für die Förderung mittels Bildungscheck

Die Förderung durch den Bildungscheck NRW ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden - so werden nur Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben bis zu 249 Mitarbeitern sowie Selbstständige in den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit gefördert. Auch geringfügig Erwerbstätige sowie Berufsrückkehrer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung. Grundsätzlich ist der Bildungscheck nicht auf spezielle Berufsgruppen beschränkt; sowohl Angestellte als auch leitende Kräfte können diesen ebenso in Anspruch nehmen wie Minijobber oder Frauen und Männer in der Elternzeit.
Gefördert werden sowohl Maßnahmen, welche der beruflichen Qualifizierung dienen als auch solche, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit zugute kommen. Die Weiterbildung muss sich dabei nicht zwingend auf den momentan ausgeübten Beruf beziehen, sondern kann auch ein zukünftig gewünschtes Berufsfeld abdecken.
Auszubildende haben keinerlei Anspruch auf Ausstellung des Bildungschecks. Auch Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst können nicht von dieser Fördermöglichkeit profitieren.
Voraussetzung ist weiterhin, dass im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen wurde.
Der Unterricht darf zudem nicht als Einzelunterricht erfolgen und muss mindestens sechs Unterrichtsstunden beinhalten. Fernstudiengänge an staatlich anerkannten Fernschulen wie ILS oder Hamburger Akademie werden selbstverständlich auch anerkannt. Diverse Messen und Tagungen wiederum stehen nicht auf der Liste der förderfähigen Veranstaltungen.
Ein Bildungscheck kann also für ganz verschiedene Weiterbildungen genutzt werden, beispielsweise für Fremdsprachenkurse. Dies ist vor allem für ausländische Mitbürger interessant; diese können etwa Deutschkurse mit dem Bildungscheck gefördert bekommen.
Der Bildungscheck NRW kann mit anderen Fördermöglichkeiten, beispielsweise der Bildungsprämie des Bundes, kombiniert werden.

Wie kann man den Bildungscheck NRW beantragen?


Um den Bildungscheck zu beantragen, muss man zunächst bei einer der zuständigen Stellen vorstellig werden. Mitbringen sollte man zu diesem Gespräch unbedingt einen gültigen Personalausweis mit Lichtbild. Diese Beratungsstellen sind wahlweise die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern ebenso wie Volkshochschulen und Wirtschaftsförderungen. Auch bei der örtlichen Agentur für Arbeit kann man sich umfassend über dieses Angebot beraten. In dem Beratungsgespräch wird zunächst geklärt, ob der Antragsteller Anspruch auf Erhalt des Bildungsschecks hat. Auch wird die geeignete Form der Weiterbildung für den jeweiligen Antragsteller gesucht. Bekommt man im Anschluß an das Gespräch den Bildungscheck ausgehändigt, kann man diesen zur Verrechnung an den jeweiligen Weiterbildungsträger einreichen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zudem für alle Interessierten eine Servicenummer eingerichtet, welche bei allen Fragen gerne weiterhilft.

Wichtig ist, dass der Bildungscheck spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung bei einem der Anbieter eingelöst wird. Auf dem Bildungscheck werden von der zuständigen Stelle in der Regel drei Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen vermerkt - für einen dieser Anbieter kann sich der Antragsteller dann entscheiden.
Der Bildungscheck kann natürlich nur von der Person eingelöst werden, auf welche er ausgestellt ist und ist somit nicht übertragbar.