WeGebAU
WeGebAU – Ein finanzielles Sonderprogramm für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmer in Deutschland
Ein möglichst hoher Bildungsabschluss ist für eine Etablierung auf dem heutigen Arbeitsmarkt für jeden Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund ist eine permanente Weiterbildung entsprechend den eigenen beruflichen Vorstellungen in jedem Fall empfehlenswert.
Nicht alle Menschen können eine solide finanzielle Basis ihr Eigen nennen, wie sie beispielsweise für eine Weiterbildung oder ein Studium im gesetzten Alter notwendig ist. Eine Weiterbildung kann für das berufliche Weiterkommen in manchen Fällen jedoch unvermeidbar sein.
Für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Weiterbildung sorgt das Sonderprogramm WeGebAU. Dieses ist ein Sonderprogramm der Agentur für Arbeit und richtet sich vor allem an Ältere und Geringqualifizierte in Unternehmen in Deutschland. Das Programm soll primär als Impulsgeber fungieren und sowohl Betriebe als auch Arbeitnehmer für Weiterbildungen sensibilisieren. Durch eine forcierte Weiterbildung soll Arbeitslosigkeit reduziert werden und die Chancen auf Beschäftigung für Arbeitnehmer erhöht werden. Durch eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit durch WeGebAU soll sich das Programm von selbst finanzieren.
Förderungsberechtigt sind ältere Arbeitnehmer ab einem Lebensalter von 45 Jahren. Wichtig hierbei ist die Tatsache, dass die Bildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannt gilt. Eine vorherige Absprache mit der Agentur für Arbeit ist im Rahmen von WeGebAU somit unabdingbar.
Die Höhe des Zuschusses hängt von den Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme ab. Auch die Kosten für eine auswärtige Unterbringung werden im Einzelfall von der Agentur für Arbeit übernommen.
Neben älteren Arbeitnehmern können auch ungelernte und geringqualifizierte Personen durch WeGebAU gefördert werden. In diesem Fall können Arbeitnehmer von einem Zuschuss an einer Weiterbildungsmaßnahme profitieren, wenn sie nicht in ihrem ursprünglich gelernten Beruf tätig sind. Somit muss das aktuelle Beschäftigungsverhältnis trotz Weiterbildung durch den Arbeitnehmer nicht gekündigt werden und dem Arbeitgeber entstehen keine finanziellen Nachteile, wenn er den entsprechenden Arbeitnehmer für die Zeit während der Fortbildung freistellt.
Der Arbeitgeber erhält hierbei während der Dauer der Weiter- oder Fortbildung des Arbeitnehmers einen Zuschuss durch die Agentur für Arbeit, der sich an der Höhe des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers orientiert.
Weitere Informationen zum WeGebAU Sonderprogramm finden Sie u.a. in der Broschüre Finanzierungsservice der SGD




